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Beherberger aufgepasst! Neue Vorschriften

| 13. Mai 2014

Ab 14. Juni 2014 gelten laut Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG)  für Vertragsabschlüsse hinsichtlich Beherbergung strengere Vorschriften. Es gilt eine erweitere Informationspflicht sowie eine Bestätigungspflicht. Folgende, wesentlichste Inhalte müssen dem Gäst spätestens vor Reiseantritt auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per Post oder Reservierungsbestätigung per E-Mail) zur Verfügung gestellt werden:

  • Gesamtpreis inkl. Steuern und Abgaben
  • wesentliche Leitungsmerkmale
  • Vertrags- bzw. Aufenthaltsdauer

In Verträgen muss auch darauf hingewiesen werden, dass kein Rücktrittsrecht (wie sonst bei Fernabsatzverträgen üblich) binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss besteht. Sollte eine Telefonnummer am Vertrag angegeben sein, darf diese keine Mehrweretnummer sein.

Bei Online-Buchungen muss zusätzlich auf die akzeptierten Zahlungsmittel hingewiesen werden und der Gast muss auch ausdrücklich bestätigen, dass er mit der Buchung auch eine Zahlungsverpflichtung eingeht. Ein Button mit "buchen" wird zukünftig also nicht mehr ausreichen. Beherbergern wird angeraten "zahlungspflichtig buchen" oder eine ähnliche Formulierung zu wählen.

Quelle: ÖHV Mitgliederinformation, 24.04.2014
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